Sicherheit:

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen. Ein gut organisierter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist aber nicht nur vorgeschrieben, sondern trägt letztendlich zum Erfolg jedes Unternehmens bei. Er minimiert Verletzungen und Erkrankungen von Mitarbeitern und reduziert so die Kosten für Personalausfall und Beschaffung von Ersatzkräften. Eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation verhindert zudem Störungen betrieblicher Abläufe. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung:

Betreuung:

• Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG für Einrichtungen der öffentlichen Hand, z.B. Behörden, Schulen, Kindergärten

• Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen

• (Messungen (Klima, Beleuchtung, Lärm))

• Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen

• Untersuchung von Arbeitsunfällen, Erstellen von Statistiken und Analysen


Beratung

• Aufbau einer effektiven Arbeitsschutzorganisation

• Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen
o nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

o nach Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

o nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

o nach Biostoffverordnung (BioStoffV)

o nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
• Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen

• Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen

• Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

• Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit

• Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

• Umgang mit Fremdfirmen


Erstellung

• arbeitsplatzbezogener Gefährdungsbeurteilungen (entspr. ArbSchG)

• arbeitsmittelbezogener Gefährdungsbeurteilungen
(entspr. BetrSichV)

• von Gefahrstoffverzeichnissen

• von Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe

• von Brandschutzordnungen


Schulung

• Jährliche Unterweisung der Beschäftigten zu den Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz, gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz.